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Hier stellen wir Ihnen die Zulassungszahlen für Nordrhein-Westfalen für den Monat April zur Verfügung.

 

 

Verschiebung des Einführungszeitpunktes auf den 1.07.2023

Einführung der Partikelmessung für die AU an Euro 6/VI Dieselfahrzeugen

Ursprünglich war für den 1.01.2023 die Einführung der Partikelmessung für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6/VI (Pkw/Nutzfahrzeuge) geplant. Ab diesem Zeitpunkt sollte das herkömmliche Trübungsmessverfahren für diese Fahrzeuge entfallen. Zahlreiche anerkannte AU-Werkstätten wurden zwischenzeitlich von Geräteherstellern zur Bestellung entsprechender neuer Messgeräte aufgefordert.

Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt informell eingeräumt, dass der Stichtag für die Einführung des neuen Messverfahrens zum Jahreswechsel nicht aufrechterhalten werden kann. Der Wechsel des Messverfahrens soll erst ein halbes Jahr später, also zum 1.07.2023 erfolgen. Anerkannte AU-Werkstätten, die auch weiterhin Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6/VI prüfen wollen, müssen (erst) ab dem 1.07.2023 über ein entsprechendes Gerät verfügen. Bis dahin werden auch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6/VI weiter nach dem herkömmlichen Trübungsmessverfahren geprüft. 

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